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Aßmann, Jens
Die Besoldung und Versorgung des Bundespräsidenten
Kovac, J.
978-3-8300-7734-3
1. Aufl. 2014 / 184 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Verfassungsrecht in Forschung und Praxis. Band: 113

In der bundesdeutschen Geschichte stellt die Häufung der vorzeitigen Rücktritte der Bundespräsidenten Köhler und Wulff einen einmaligen Vorgang dar. In der Folge rückte die Besoldung und Versorgung im höchsten Staatsamt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dabei stellten sich einige Rechtsfragen erstmalig, die der Autor eingehend untersucht.

Es wird aufgezeigt, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Bundespräsidenten während ihrer Dienstzeit Bezüge und anderweitige Vorteile erhalten. Dabei spielen verfassungsrechtliche und haushaltsrechtliche Vorgaben eine Rolle.

Auch die Altersversorgung wird in den Blick genommen. Dabei erläutert der Autor, welche Gründe eine finanzielle Versorgung über die aktive Amtszeit hinaus überhaupt rechtfertigen. Im Anschluss wird insbesondere der Umfang des Ehrensoldes dargestellt, wie ihn § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) vorsieht. Dabei werden frühere gesetzliche Regelungen ebenso in den Blick genommen wie Kürzungen der Bezüge infolge von Anrechnung, Aberkennung oder Verzicht. Des Weiteren sind die tatbestandlichen Voraussetzungen von Bedeutung. Das Gesetz sieht den Ehrensold nur im Fall des regulären Ausscheidens aus dem Amt sowie aus politischen oder gesundheitlichen Gründen vor. Diese Konstellationen werden anhand der juristischen Auslegungsmethoden vor allem in Abgrenzung zu rein persönlichen Gesichtspunkten näher bestimmt. Ferner ist relevant, welche staatliche Stelle die Gewährung des Ehrensoldes prüfen soll. Insofern wird das Innenministerium oder das Bundespräsidialamt für zuständig gehalten. Der Autor geht diesen Ansichten unter Würdigung der einschlägigen Bestimmungen des BPräsRuhebezG, der BeamtVZustAnO und des BeamtVG auf den Grund. Außerdem wird geklärt, ob die Gewährung des Ehrensoldes im Fall von Christian Wulff in formeller sowie materieller Hinsicht ordnungsgemäß erfolgt ist und inwiefern gegen diese Entscheidung der Rechtsweg offen steht.